“„Voices be Heard“ in Frankfurt: Religionsgemeinschaften berichten über Verfolgung und Diskriminierung

Frankfurt am Main, 22. August 2026 — Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und die Grenzen staatlicher Eingriffe standen im Mittelpunkt des Europäischen Forums für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Frankfurt. Mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dreizehn Religionen und Weltanschauungen kamen am 22. August im Soaltee Hotel sowie online zusammen. Veranstalter des Forums unter dem Titel „Voices be Heard“ war FOREF Europe (Forum for Religious Freedom Europe).

Der Termin fiel auf den Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung. Die Vereinten Nationen hatten den Gedenktag 2019 mit der Resolution A/RES/73/296 geschaffen. Darin wird sowohl die Unterstützung der Opfer hervorgehoben als auch die primäre Verantwortung der Staaten für den Schutz der Rechte religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften festgehalten.

Das Forum brachte Vertreter sehr unterschiedlicher Gruppen zusammen. Die Organisatoren betonten, die jeweiligen Erfahrungen und Formen des Leids sollten ausdrücklich nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Als Leitgedanken hatten sie „We listen but we don’t judge“ gewählt. Neben persönlichen Berichten standen juristische und religionswissenschaftliche Einschätzungen auf dem Programm.

Meinungsfreiheit als Voraussetzung für Religionsfreiheit

Michael Langhans, Executive Director von FOREF Deutschland, stellte in seiner Eröffnung einen engen Zusammenhang zwischen Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit her. Gewalt und Ausgrenzung könnten seiner Darstellung zufolge neben physischen Übergriffen auch durch Schweigen, institutionelle Untätigkeit oder mediale Vorverurteilungen entstehen. Als problematisch bezeichnete er insbesondere pauschalisierende „Sekten“-Narrative. Gruppen und Betroffene – von Uiguren und Jesiden bis zu Scientology und Shincheonji – müssten tatsächlich die Möglichkeit erhalten, gehört zu werden.

In seinem späteren Beitrag „Voices be heard“ griff Langhans auf Erfahrungen aus zehn Jahren juristischer Tätigkeit im Umfeld neuer religiöser Bewegungen zurück. Sobald Gemeinschaften mit dem Begriff „Sekte“ belegt würden, werde es für Betroffene nach seiner Einschätzung schwieriger, ihre Position in Verfahren und Öffentlichkeit angemessen einzubringen. Er verwies auf rechtsstaatliche Prinzipien, darunter die Unschuldsvermutung, und forderte Justiz, Medien und Gesellschaft zu größerer Bereitschaft zum Zuhören auf. „Das Richtige beginnt immer im Zuhören“, erklärte er.

Grußbotschaften richteten den Blick anschließend auf verschiedene Weltregionen. Merlin Ivancea, Bürgermeister von Slobozia Bradului im rumänischen Kreis Vrancea und selbst Roma, erinnerte an die historische Verfolgung seiner Ethnie in Europa und bezeichnete Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht jedes Menschen.

Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Baha’i in Deutschland, thematisierte die seit der Islamischen Revolution andauernde systematische Verfolgung der Baha’i im Iran, die von UN-Sonderberichterstattern als Verfolgung „von der Wiege bis zur Bahre“ beschrieben worden sei. Er verwies auf Peyvand und Borna Naimi, zwei junge Baha’i, denen die Todesstrafe drohe, sowie auf strukturelle Benachteiligungen in Ägypten. Noltenius verlangte abgestimmtes europäisches Handeln, öffentlichen Druck und gezielte Diplomatie.

Tenzin Drakba, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland, sprach über Zwangsassimilation, Einschränkungen religiöser Bildung sowie die staatliche Einflussnahme auf die Nachfolge des Dalai Lama in Tibet. Sie erinnerte zudem an die Selbstverbrennung des tibetischen Aktivisten Lhakar Rangzen im Juli 2026.

Reverend Usman Fornah aus Sierra Leone hob den Dialog als Mittel hervor, Differenzen zu überwinden und bereits geschaffene Brücken zu stärken. Reiner Braun erinnerte per Video an Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und forderte international besser koordinierte Anstrengungen zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Persönliche Erinnerung an den Terror von Lahore

Besonders unmittelbar wurden die Folgen religiös motivierter Gewalt in den persönlichen Berichten. Wahaj Bin Sajid, Jurist beim Rat der Religionen Frankfurt und Vertreter der Ahmadiyya Muslim Jamaat, erinnerte an seinen Cousin Nasir Mahmood Khan. Dieser kam 2010 beim Terroranschlag auf zwei Ahmadi-Moscheen in Lahore ums Leben, als er versuchte, eine Handgranate von anderen Gläubigen fernzuhalten. Insgesamt starben bei den Angriffen 94 Menschen, mehr als 120 wurden verletzt. „Für mich trägt dieser Gedenktag ein Gesicht“, sagte Bin Sajid.

Die Ahmadiyya Muslim Jamaat zählt nach den auf dem Forum genannten Angaben rund 60.000 Mitglieder in Deutschland und mehrere zehn Millionen Anhänger weltweit. Bin Sajid verwies auf die seit 1974 bestehende verfassungsrechtliche und seit 1984 auch strafrechtliche Diskriminierung der Ahmadis in Pakistan. Zugleich kritisierte er die hohe Quote erstinstanzlich abgelehnter Asylanträge von Ahmadis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von denen nach seinen Angaben die Mehrheit später von Gerichten revidiert werde. Er erinnerte außerdem an das Engagement der Gemeinde während der Flutkatastrophe im Ahrtal und warnte vor antimuslimischem Rassismus gegenüber jungen, auch gut integrierten Muslimen in Deutschland.

Murad Murad, Vorsitzender der Jesidischen Gemeinschaft Thüringen e.V., berichtete als Überlebender des vom sogenannten Islamischen Staat am 3. August 2014 verübten Völkermords an den Jesiden. Murad, der aus Sinjar stammt, schilderte die Ermordung Tausender Menschen sowie die Verschleppung, Versklavung und den Verkauf von Frauen und Kindern. Die kurdische Peschmerga habe sich zuvor kampflos zurückgezogen.

Bis heute würden mehr als 2.500 Jesidinnen und Jesiden vermisst, sagte Murad. Zahlreiche Massengräber seien noch nicht exhumiert worden, während viele Vertriebene weiterhin unter schwierigen Bedingungen in Lagern lebten. Er kritisierte den aus seiner Sicht ausbleibenden Wiederaufbau Sinjars und berichtete von fortdauernden religiösen Anfeindungen. Seine Organisation unterstützt seit drei Jahren unter anderem Projekte zur Trinkwasserversorgung und ein Bildungszentrum für Kinder. Murad warb darüber hinaus für die Einrichtung eines Zentrums für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Sinjar.

Berichte über Repression in China

Haiyuer Kuerban, Leiter des Berliner Büros des World Uyghur Congress, beschrieb die staatlichen Einschränkungen, denen Uiguren bei ihrer Religionsausübung in China ausgesetzt seien. Seine Erfahrungen reichten nach eigener Darstellung von Verhören und Moscheeverboten in den 1990er-Jahren bis zur heutigen Internierung in Ostturkestan/Xinjiang. Er berichtete von der Zerstörung Tausender Moscheen und Friedhöfe sowie von Berichten über untersagte Begräbnisgebete und Fälle, in denen Betroffene zum Verzehr von Schweinefleisch oder zum Konsum von Alkohol gezwungen worden seien. Sein eigenes internationales Engagement habe zudem Repressalien gegen Angehörige in China zur Folge, sagte Kuerban. Er forderte Politik, Menschenrechtsorganisationen und andere Religionsgemeinschaften auf, den Uiguren Gehör zu verschaffen.

Einen anderen Aspekt chinesischer Religionsgeschichte beleuchtete Großmeister Shifu Shi Miao Sheng, Mönch der 36. Generation und Vertreter des mehr als 1.500 Jahre alten Shaolin-Erbes des Songshan Shaolin Temple. Anlass war die Krise um den früheren Abt Shi Yong Xin, gegen den Vorwürfe der Veruntreuung und von Ordensverstößen erhoben wurden. Fehlverhalten Einzelner müsse transparent untersucht werden, dürfe aber nicht zur pauschalen Verdächtigung einer gesamten spirituellen Gemeinschaft führen, argumentierte Shi. Eine Vorführung traditioneller Shaolin-Kampfkunst ergänzte seinen Auftritt.

Sara Mohamed, Mitgründerin von Nile Youth, einer Gemeinschaft für junge Menschen aus dem Sudan in Deutschland, brachte mit dem Gedicht „Just a Human“ eine persönliche Perspektive ein. Darin setzte sie sich mit ihrem Leben und der Erfahrung auseinander, sich als junge schwarze Muslima in der westlichen Gesellschaft zu behaupten.

Wie Ausgrenzung in Verfolgung übergehen kann

Der Religionswissenschaftler Dr. Márk Nemes erläuterte anschließend das sogenannte „Rome Model“. Das von der OSZE 2011 entwickelte Modell beschreibt einen möglichen stufenweisen Übergang von gesellschaftlichem Spott und Misstrauen über staatliche Diskriminierung bis zu umfassender, teilweise staatlich geduldeter Verfolgung.

Nemes verwies auf die Lage der Ahmadiyya in Pakistan, der Rohingya in Myanmar und der Baha’i in Iran und Jemen. Für Russland und China nannte er unter anderem Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Scientology und die Familienföderation als von staatlichen Restriktionen beziehungsweise Illegalisierung betroffene Gemeinschaften.

Weitere von Nemes angeführte Fälle waren eine Polizeidurchsuchung bei AROPL in Crewe in Großbritannien, eine Durchsuchung bei Twelve Tribes in den USA im Februar 2026 und ein körperlicher Angriff auf Mitglieder der Christian Gospel Mission in Taiwan. Er verwies außerdem auf Shincheonji in Südkorea und die damalige Untersuchungshaft ihres Leiters Man-Hee Lee sowie auf den tödlichen Angriff auf einen Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Hamburg drei Jahre zuvor. Nemes appellierte an Medien, bei der Darstellung von Religionsgemeinschaften sorgfältig zu differenzieren, damit Berichterstattung einen schleichenden Prozess gesellschaftlicher Ausgrenzung nicht zusätzlich verstärke.

Quato Haskan vom Zentrum für die Angelegenheiten der Jesiden ergänzte in einem zweisprachigen, übersetzten Beitrag, Hassrede, Hetze und Vorwürfe des Unglaubens stellten für Jesiden in Kurdistan und im Irak weiterhin eine konkrete Gefahr dar.

Kontroversen um neue religiöse Gemeinschaften

Auch Gruppen, die in Deutschland und international selbst Gegenstand erheblicher Kontroversen sind, erhielten auf dem Forum Gelegenheit zur Darstellung ihrer Sichtweise. Magdalena Kloibhofer berichtete über die Lebensgemeinschaft Go & Change, die seit etwa zehn Jahren in einem ehemaligen Kloster in Unterfranken besteht. Der mit ihr auftretende Mediziner Dr. Till Eckert kritisierte aus seiner medizinischen Perspektive die Haftbedingungen des Mitgründers „Kai“. Dieser sei nach seiner Darstellung infolge einer drogeninduzierten Psychose in einem aus seiner Sicht einseitigen Verfahren verurteilt worden. Kloibhofer und Eckert berichteten zudem von aus ihrer Sicht diffamierender Medienberichterstattung, Maßnahmen des Jugendamts und mehreren Durchsuchungen. Sie warben für respektvollen Austausch.

Claus Dubisz von der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung, früher als Vereinigungskirche bekannt, thematisierte die Folgen der jüngsten Auflösungsanordnung in Japan. Aussagen führender Personen, der Glaube selbst werde nicht verboten, seien angesichts eingezogener Kirchen und Gelder zynisch und bedürften keines weiteren Kommentars, sagte er. Dubisz zufolge seien einige Jugendliche dadurch in den Suizid getrieben worden. Mitgründerin Hak Ja-han Moon befinde sich derzeit im Krankenhaus; ihre Untersuchungshaft sei trotz ihres Alters von 83 Jahren und erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen bislang nicht aufgehoben worden.

Dubisz erinnerte auch daran, dass Deutschland den Kirchengründern elf Jahre lang die Einreise in den gesamten Schengenraum untersagt hatte. Erst 2006 korrigierte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis. Es stellte dabei fest, dass staatliche Behörden nicht darüber urteilen dürften, welche Bedeutung der Besuch für die betreffende Kirche habe; Kernfragen der Glaubensförderung und -ausübung seien staatlicher Bewertung entzogen. Konkrete Gefahren durch den Besuch der Religionsstifter seien ebenfalls nicht festgestellt worden.

Michaela Gross, Präsidentin der Church of Scientology Frankfurt, berichtete von Diskriminierungserfahrungen von Scientology-Mitgliedern in Deutschland. Dazu zählte sie familiäre Ausgrenzung und sogenannte „Sektenfilter“ bei Behörden, Schulen und Unternehmen, mit denen Menschen nach ihrer Darstellung erklären müssten, nicht Scientology anzugehören, um Fördermittel, Arbeitsplätze oder Aufträge zu bekommen. Zudem kritisierte sie eine nach ihrer Wahrnehmung überwiegend negative Medienberichterstattung. Als Beispiel führte Gross eine Scientologin in München an, der zunächst eine kommunale Förderung für ein E-Bike verweigert worden sei, nachdem sie die Unterzeichnung eines solchen „Sektenfilters“ abgelehnt habe. Nach vier Jahren habe ein Gericht rechtsgültig zu ihren Gunsten entschieden.

Shincheonji verweist auf Unschuldsvermutung

Samuel Frese, bei der Shincheonji-Gemeinde Jesu (SCJ) für überkonfessionellen Austausch zuständig, stellte die 1984 in Südkorea gegründete Gemeinschaft und die 2013 von SCJ-Gründer Man-Hee Lee gegründete Friedensorganisation HWPL vor. HWPL besitzt Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Mitglieder von Shincheonji seien nach eigener Darstellung in Familien, am Arbeitsplatz und in ihrem sozialen Umfeld mit Stigmatisierung und Benachteiligung konfrontiert.

Frese ging auch auf die juristischen Verfahren gegen Lee ein. Der 2020 während der Corona-Pandemie inhaftierte Gemeindeleiter sei vom pandemiebezogenen Vorwurf später rechtskräftig freigesprochen worden; andere Verurteilungen seien jedoch bestehen geblieben. Im 2026 eröffneten Verfahren werde dem inzwischen 95-Jährigen ein Verstoß gegen das südkoreanische Parteiengesetz vorgeworfen. Zum Zeitpunkt des Forums befinde er sich nach Angaben Freses seit etwa 60 Tagen in Untersuchungshaft.

Frese verwies auf eine Pressekonferenz von Menschenrechtsexperten am 7. August 2026 in Südkorea. Vertreter von HRWF, CAP und CESNUR sowie die in Frankfurt anwesenden Nemes und Langhans hätten dort die Dauer der Untersuchungshaft angesichts des Alters Lees als unverhältnismäßig kritisiert. Frese forderte die Prüfung milderer Maßnahmen wie Kaution oder Hausarrest, internationale Beobachtung des Verfahrens und die Korrektur aus seiner Sicht falscher Darstellungen der Gemeinde. Zugleich hob er die Unschuldsvermutung hervor. „Wir bitten heute nicht um Privilegien“, sagte Frese. „Wir fordern gleiche Rechte.“

Gemeinsame Erklärung zum Abschluss

Nach Angaben der Veranstalter repräsentierten die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter Gemeinschaften mit zusammen rund 250.000 Menschen in Deutschland und mehr als 32 Millionen Menschen weltweit.

Zum Ende des Forums unterzeichneten die beteiligten Leiterinnen und Leiter eine gemeinsame Erklärung. Darin verpflichteten sie sich zu gegenseitigem Respekt zwischen Religionen und Weltanschauungen und bekannten sich zur Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.

Der zentrale Satz der Erklärung fasste zugleich den Anspruch des Frankfurter Forums zusammen: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet nicht, dass wir alle dasselbe glauben oder denken. Sie bedeutet, dass wir unterschiedlich sein können — und trotzdem frei und sicher leben können.“”


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