Bei einer internationalen Versammlung mit rund 3.000 Teilnehmern haben christliche Geistliche den Umgang Südkoreas mit kleineren und gesellschaftlich umstrittenen Religionsgemeinschaften kritisiert. Im Mittelpunkt stand die Inhaftierung des 95-jährigen Shincheonji-Leiters Lee Man-hee. Die Redner warnten zugleich davor, aus dem konkreten Verfahren voreilige Rückschlüsse auf seine Schuld oder Unschuld zu ziehen.
SEOUL — Religiöse Führungspersönlichkeiten aus Südkorea, Russland und Sambia haben bei der Ersten Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung am 13. eine stärkere Gleichbehandlung etablierter und neuer Religionsgemeinschaften angemahnt. An der von sieben christlichen Organisationen aus dem In- und Ausland veranstalteten Zusammenkunft beteiligten sich den Organisatoren zufolge etwa 3.000 Menschen vor Ort und online.
Ausgangspunkt der Debatte war die derzeitige Haft von Lee Man-hee, dem 95 Jahre alten Leiter der Religionsgemeinschaft Shincheonji. Die Redner stellten den Fall allerdings in einen größeren Zusammenhang: Im Zentrum stand die Frage, ob gesetzliche und regulatorische Maßnahmen gegen religiöse Minderheiten in Südkorea mit denselben Maßstäben angewendet werden wie gegenüber etablierten Glaubensgemeinschaften.
Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde der Presbyterianischen Kirche Koreas verwies dabei auf Entwicklungen im benachbarten Japan. Das Bezirksgericht Tokio hatte im März 2025 die Auflösung der ehemaligen Vereinigungskirche angeordnet; nach Lims Darstellung wurde die Entscheidung im Juni 2026 vom Obersten Gerichtshof Japans letztinstanzlich bestätigt. Der Fall finde inzwischen auch in politischen Diskussionen Südkoreas Beachtung.
Lim nahm insbesondere Artikel 38 des südkoreanischen Zivilgesetzbuchs in den Blick. Danach können Behörden die Gründungsgenehmigung einer religiösen Körperschaft unter anderem wegen Handlungen widerrufen, die dem Gemeinwohl schaden. Nach Auffassung des Pastors eröffnet diese Regelung einen beträchtlichen Ermessensspielraum.
Als Beispiele führte er den Widerruf der Gründungsgenehmigung eines mit Shincheonji verbundenen Vereins durch die Stadt Seoul im Jahr 2020 sowie ein paralleles Verfahren gegen HWPL an. Zudem habe der Präsident bei einer Kabinettssitzung im Dezember 2025 Berichten zufolge unter Hinweis auf die japanische Entscheidung eine Prüfung möglicher Auflösungen religiöser Organisationen im eigenen Land verlangt.
Entscheidend sei nicht allein, ob solche Instrumente rechtlich vorgesehen seien, argumentierte Lim, sondern ob die Maßstäbe ungeachtet von Größe, Geschichte und gesellschaftlicher Akzeptanz einer Religionsgemeinschaft gleichermaßen angewandt würden. Als internationale Grundlage nannte er Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt.
Öffentliche Stimmung und gerichtliche Neutralität
Einen weiteren Schwerpunkt setzte Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz. Er befasste sich mit der Frage, welchen Einfluss eine ausgeprägt negative öffentliche Stimmung gegenüber einer Religionsgemeinschaft auf Strafverfahren gegen deren Vertreter haben kann.
Wlaschenko erinnerte an das Jahr 2020, als Shincheonji im Zusammenhang mit einem COVID-19-Ausbruch in Daegu massiv in die Kritik geriet. Eine Petition für die zwangsweise Auflösung der Gemeinschaft erhielt damals innerhalb von 48 Stunden mehr als 500.000 Unterschriften. Aus seiner Sicht bestand dadurch die Gefahr, gesellschaftliche Ablehnung und die juristische Beurteilung konkreter Vorwürfe miteinander zu vermischen.
Der Oberste Gerichtshof Südkoreas sprach Lee später von Anschuldigungen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz frei, bestätigte jedoch Verurteilungen in anderen Anklagepunkten. Wlaschenko wertete diese Differenzierung als Beispiel dafür, dass einzelne Tatvorwürfe unabhängig vom gesellschaftlichen Ansehen eines Angeklagten beurteilt werden müssten.
Derselbe Grundsatz müsse nach seinen Worten auch für das laufende Verfahren wegen des Parteiengesetzes gelten. Maßgeblich seien die festgestellten Tatsachen und das anwendbare Recht, nicht die öffentliche Zustimmung oder Ablehnung gegenüber der Lehre Shincheonjis.
Alter und Gesundheit als weiterer Streitpunkt
Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka in Sambia ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), rückte die Haftbedingungen und das hohe Alter Lees in den Vordergrund. Changa verwies dabei auf seine Erfahrungen in der Gefängnisseelsorge.
Er machte zugleich deutlich, dass Lees internationales Engagement für Friedensarbeit im Rahmen von HWPL keine Aussage über dessen strafrechtliche Schuld oder Unschuld zulasse. Darüber hätten ausschließlich die zuständigen Gerichte zu entscheiden.
Nach Changas Auffassung dürfe die Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit jedoch keinen Einfluss darauf haben, unter welchen Bedingungen ein Beschuldigter inhaftiert werde. Wegen des Alters des 95-Jährigen sollten die Behörden rechtlich mögliche Alternativen wie Kaution, Wohnsitzauflagen und medizinische Rücksichtnahme prüfen. Dabei gehe es nicht um Privilegien für Geistliche, sondern um die Anwendung derselben Standards von Verfahrensfairness und Menschenwürde auf sämtliche Angeklagte.
Gemeinsame Erklärung zum Abschluss
Zum Ende der Versammlung verabschiedeten christliche Führungspersönlichkeiten eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie, Auflösungsverfahren und andere regulatorische Instrumente nicht als Mittel politischen oder gesellschaftlichen Drucks gegen neue oder kleinere Religionsgemeinschaften einzusetzen. Sie berufen sich dabei ausdrücklich auf Artikel 18 des ICCPR.
Darüber hinaus verlangt die Erklärung, Gerichtsverfahren gegen Angehörige unpopulärer Religionsgemeinschaften vor dem Einfluss öffentlicher Ablehnung zu schützen und die Unschuldsvermutung unabhängig von der Religion des Beschuldigten zu gewährleisten. Im Fall des derzeit anhängigen Kautionsantrags Lees solle zudem dessen Alter und Gesundheitszustand angemessen berücksichtigt werden.
Die Organisatoren kündigten an, das Thema auch gegenüber internationalen Gremien für Religionsfreiheit weiterzuverfolgen. Nach ihrer Darstellung steht dabei nicht allein Shincheonji im Mittelpunkt. Sie sehen in den diskutierten Fällen vielmehr eine grundsätzliche Frage für Südkorea und andere Staaten: ob der Schutz der Religionsfreiheit auch dort gleichermaßen greift, wo eine Glaubensgemeinschaft gesellschaftlich umstritten oder zahlenmäßig klein ist.

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